this post was submitted on 28 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

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[–] Ephera@lemmy.ml 9 points 12 hours ago

Ich finde nicht, dass das rechtlich bindend sein sollte, auch wenn der Käufer mit "Alles klar, das passt." geantwortet hätte.
Bei der Aussage "Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022" muss man das bewusst lesen, um zu bemerken, dass nicht nur nächstes Jahr gemeint ist (was ja auch einfach nur das erste Quartal sein könnte), sondern explizit bis zum 30.06..

Und selbst dann noch sollte man einer Lieferfristverlängerung nur zustimmen können, wenn man sich bewusst ist, dass man da etwas Rechtlich-Bindendem zustimmt. Dafür hat auch der Verkäufer Sorge zu tragen.

Hier hat der Verkäufer:

  1. Die Schriftform gewählt, die ihm nicht erlaubt anhand der Stimme oder Mimik zu beurteilen, ob das Gesagte verstanden wurde.
  2. WhatsApp als Medium gewählt, bei dem es unüblich ist, dass rechtlich bindende Abmachungen darüber getroffen werden. Als Käufer hätte ich eine WhatsApp-Nachricht höchstens als informativ erachtet.
  3. Eine Nachricht geschrieben, die fast nicht hätte kürzer sein können. Um ein gegenseitiges Verständnis sicherzustellen, hätte man ausführen können, dass das einen möglichen Liefertermin bis zum 30.06. einschließt und der Käufer dadurch das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Und letztendlich auch nicht nachgehakt, nachdem nur "Ups 😬" zurück kam. Das ist für mich eine Antwort, die man gibt, wenn man das Gesagte als rein informativ erachtet, und unter Umständen nicht in Gänze verstanden hat. Da muss man auch im persönlichen Gespräch nochmals ausführen.