this post was submitted on 12 Mar 2025
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Fahrrad
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Alles rund ums Fahrrad.
Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.
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Explizit verboten ist es nicht. Es darf aber generell die (Be-)Ladung die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Heißt, es ist alles okay, bis ich einen Unfall baue.
Oder bis ein Polizist dir ein Verwarnungsgeld ausspricht.
Naja dann könnte man ja noch rumprozessieren und höchstrichterlich entscheiden lassen, ob eine Tasche am Lenker die Verkehrssicherheit gefährdet.
Das wird kein langer Prozess.
Quasi.