this post was submitted on 23 Mar 2025
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Autoblöd

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Laut Kraftfahrtbundesamt kann der VW Polo 174 Stundenkilometer schnell fahren. Ein Erdinger (21) schaffte im vergangenen Sommer mehr. Auf der Kreisstraße ED19 zeigte sein Tacho 176 km/h an. Ein Rekord? Vielleicht. Eine Straftat? Auf jeden Fall. Das wurde in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Erding wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen deutlich. Der Azubi muss eine Geldauflage von 600 Euro zugunsten des Vereins Brücke Erding zahlen und den Führerschein für drei Monate abgeben.

Tempo 176 erreichte der Erdinger auf der teils kurvigen und nicht sehr breiten Kreisstraße zwischen Erding und Eitting. Maximal zulässig sind auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h. Dort überholte er einen weiteren Verkehrsteilnehmer, ignorierte Überholverbot und Linksabbiegespur. Sein Beifahrer filmte den Vorgang und den Tacho. Aufgeflogen ist die Tat, weil einige Tage später auch die Polizei das Video zugespielt bekam. „Es war ein Instagram-Video. Wir haben auch den Namen des Fahrers bekommen“, erinnerte sich ein Polizeibeamter als Zeuge. Der Fahrer, das Auto und die Örtlichkeit konnten schnell ermittelt werden.

Der Straftatbestand lautete: verbotene Kraftfahrzeugrennen. Ein zweites Auto war nicht beteiligt. Ausschlaggebend sei aber nicht die Anzahl der Fahrzeuge, sondern der Wettbewerbscharakter, erklärte Richter Michael Lefkaditis. Mit dem Erreichen der Höchstgeschwindigkeit sowie dem Filmen der Tat sei dieser gegeben.

„Ein sehr bedenkliches Verhalten. Das war für Sie, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich“, kommentierte Lefkaditis, bevor er sein „mildes Urteil“ fällte. Für diese Straftat könne unter Umständen auch das Fahrzeug eingezogen werden.

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[–] xlf42@feddit.org 4 points 1 week ago

Gibt doch sicher noch eine nächste Instanz und einen erfahrenen Verkehrsanwalt, der das alles zum Freispruch bekommt. Und sei es nur, weil man ja nicht sicher im Video belegen könnte, dass der Typ wirklich gefahren sei. Oder er ist aufs Auto angewiesen (zB weil er seinen Lebensunterhalt mit raser-Videos verdient), oder „es ist ja nichts passiert“ oder was die textbausteine der Anwalts-Software so hergeben.