this post was submitted on 06 Dec 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
- Schreibt hier Beiträge, die ganz Deutschland betreffen, nicht nur einen kleinen Teil
- Sinnlose Provokationen ohne Inhalt werden gelöscht
- zusätzlich: alle Regeln, die ihr auf Feddit.de in der Sidebar lesen könnt.
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Ihre Fahrgastrechte im Überblick:
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des Fahrkarten- preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %; bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.
Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht aus- gezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.
https://cms.static-bahn.de/wmedia/redaktion/aushaenge/fahrgastrechte/Flyer-Fahrgastrechte.pdf
Kann sich schon lohnen, wenn's öfter vorkommt. (Tut es)