this post was submitted on 06 Dec 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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Streik wohl von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 22 Uhr.

Betroffen sind DB, Transdev, AKN Eisenbahn, City-Bahn Chemnitz und für den Fall dass zu wenig Fahrdienstleiter erscheinen auch alle anderen.

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[–] dust_accelerator@discuss.tchncs.de 2 points 11 months ago

Ihre Fahrgastrechte im Überblick:

  1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielbahnhof

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des Fahrkarten- preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %; bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.

Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht aus- gezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.

  1. Weiterfahrt mit einem anderen Zug Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie: Bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeit- punkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen und dabei auch andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen (eine ggf. erforderliche Fahrkarte müssen Sie zunächst bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten lassen; erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon ausgenommen sein). Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreis) ist diese automatisch aufgehoben.
  2. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust Bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie: Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen oder die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrkarten- preises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen oder die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrkarten- preis erstatten lassen.

https://cms.static-bahn.de/wmedia/redaktion/aushaenge/fahrgastrechte/Flyer-Fahrgastrechte.pdf

Kann sich schon lohnen, wenn's öfter vorkommt. (Tut es)