this post was submitted on 01 Feb 2024
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Frag Feddit
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Das Verfassungsgericht darf von selber gar nicht tätig werden, es muss zuerst ein Verbotsverfahren von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden.
Im neuesten Urteil zur NPD-Nachfolgepartei "die Heimat" hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass diese Partei verfassungswidrig ist und damit von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Und in der Urteilsbegründung hat es noch mal explizit deutlich gemacht, dass die Hürden für ein Parteiverbot nicht so hoch sind wie oft behauptet wird.
Viel deutlicher kann das Verfassungsgericht gar nicht sagen: lasst uns endlich unsere Arbeit machen, startet das AfD-Verbotsverfahren!
Jetzt muss die Politik reagieren - Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Dem Bundesrat liegt eine Petition mit 800.000 Unterstützer*innen vor, die ein Verbotsverfahren verlangen.