this post was submitted on 25 Jul 2024
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Eltern & alle anderen Erziehungsberechtigten

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Eine Community über Kinder und was alles wichtig ist, bis sie groß sind.

-Behandelt einander mit Respekt. Akzeptiert, dass jeder seinen eigenen Weg in der Elternschaft finden muss. Ihr kennt die Umstände der anderen Eltern hier nicht - seid also nachsichtig und freundlich. Rassismus, Sexismus und ähnliches Verhalten kann zum Bann führen.

-Werbung (auch für Blogs/YouTube/Instagram/Podcasts) ist in Beiträgen und Kommentaren verboten. Nicht-kommerzielle Empfehlungen sind nach Absprache mit den Mods erlaubt. In Kommentaren können Empfehlungen ausgesprochen werden. Referral bzw. Associate-Links sind verboten.

-Die Community ersetzt keinen Arzt. Tipps und Tricks bei einfachen Problemen sind okay, aber wenn ihr fragt ob ihr einen Kinderarzt aufsuchen sollt, ist die Antwort immer ja.

-Keine Pseudowissenschaft. Die Empfehlung von Homöopathie, Osteopathie und anderen Behandlungsmethoden, deren Wirkung nicht über den Placeboeffekt hinaus geht, hat hier nix zu suchen.

Bannerfoto: Nicola Perscheid

Icon: Emily Daut

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geteilt von: https://feddit.org/post/1168339

Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Treibt eine Frau später ab, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft – außer sie befand sich in einer Notlage.

Nun hat ein Mann aus dem Kanton Freiburg seine Ex-Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt. Doch Ärzte bestätigten, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden habe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb ein.

Kindsvater ist nicht klageberechtigt Dagegen wehrte sich der Vater des Ungeborenen bis vor Bundesgericht. Er war der Meinung, als Kindsvater des abgetriebenen Fötus sei er ein Opfer im Sinne des Gesetzes.

Doch das höchste Schweizer Gericht sieht das anders: In einem Leitentscheid hält es fest, das Verbot von Spätabtreibungen schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Und weil der Fötus vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit besitze, könne der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten. Der Vater könne deshalb keine Beschwerde führen, so das Gericht.

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