In diesem weiteren Anlauf hat Axel Springer seine Argumentation geändert und hebt nun auf das Urheberrecht ab: Die Programmierung der Websites stellten nach dem Urheberrecht Computerprogramme dar, an denen Springer die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Ruft ein Webbrowser eine Seite auf, gelangt die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher des Computers. Um die Seite darzustellen, interpretiert der Browser diese Datei und legt zusätzliche Datenstrukturen an. Ein installiertes Werbeblocker-Add-on beeinflusse diese Datenstrukturen, was nach Ansicht des Verlags "eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG" sei. Springer fordert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
So ein quatsch hoffentlich fetzt das denen richtig um die Ohren und adblocker werden gefestigt