Kommt leider in der Baubranche überdurchschnittlich oft vor, dass Rechnungen erstmal nicht oder erst nach Mahnungen gezahlt werden. In der Regel trifft es natürlich eher die kleinen, die am unteren Ende der Leiter sitzen (also auch Arbeiter die auf Lohn/Bezahlung warten) und die Verstrickungen über viele Subunternehmer machen das nicht leichter. Für kleine Unternehmen die sich durch größere Vorkommen über Wasser halten führt das schnell mal zu Liquiditätsproblemen bis hin zur Insolvenz. Manchmal wissen sie sich nicht anders zu wehren wie in diesem Beispiel. Keine Ahnung ob die Geschichte so stimmt wie im Artikel, aber die Art des Problems ist sehr real.
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Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem der Unternehmer nicht wirklich auf sein Geld wartet, sonst würde er so einen Zirkus nicht machen. Die „Gebäudemanagement“-Firma hat sich irgendeinen Grund aus dem Arsch gezogen, dass die Leistung noch nicht erbracht und die Zahlung nicht fällig sei.
Sind die Türen nicht sogar Eigentum der Baufirma solange nicht bezahlt ist? Absolute Laie hier, aber ich glaube nicht dass die Bahn irgendein Recht hat die einzufordern solange kein Geld da ist.
Ja aber einfach so ohne Einladung reinspazieren kann Hausfriedensbruch sein. Keine Ahnung …
Jep die Aktion ist zwar absolute Comedy, aber rechtlich kritisch. Lieber so lassen und dann verklagen.
Naja, wenn er über Monate keinerlei Auskunft bekommen hat, wie er behauptet, dann ist die Aktion wahrscheinlich der beste Weg um Öffentlichkeit zu schaffen und damit eine zeitnahe Zahlung zu erwirken. Wenn das Unternehmen ebenfalls, wie er behauptet, wegen der nicht gezahlten Rechnung in Insolvenzgefahr ist, dann bringt es auch nichts zu klagen und Monate lang zu warten. Dann hat er am Ende auch nichts mehr davon, wenn dann irgendwann ein Urteil fällt.
Von Insolvenz ist allerdings keine Rede, der Unternehmer drückt sich da schon geschickt aus: das Unternehmen drohe (!), in Gefahr (!) zu geraten.
Genau, weil es in der Baubranche ja auch nicht mal ganz schnell gehen kann …
Wobei hier anzumerken ist,dass das Beispiel aus dem BGB stammt,es sich aber hier um ein Geschäft nach dem HGB handeln dürfte.
Der dort erwähnte Eigentumsvorbehalt ist doch absoluter Standard in jedem 08-15-Kaufvertrag. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Handwerker, der einen Auftrag annimmt, der so groß ist, dass seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät, wenn er nicht zeitig bezahlt wird, in so einem Fall auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet.
Wobei anzumerken ist,dass Business to Consumer und Business to Business zwei komplett getrennte paar Schuhe sind rechtlich. BGB!= HGB
Ja, unbestritten. Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.
Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das "ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen" als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.
So war das auch nicht gemeint,sorry, wenn das falsch rüber kam.
Werden wir jetzt beide Kanadier? Ich hab das dringende Bedürfnis nach Ahornsirup!
Dein Schlafzimmer ist nicht öffentlich zugänglich
Ohje, ich hoffe, da holt sich keiner einen Zug!
Wenn die Geschichte so stimmt bin ich da ganz auf der Seite des Unternehmers.
Ich hoffe mal, dass das Entfernen der Türen für den Bauunternehmer keine rechtlichen Folgen hat.