@sascha Du hast den ersten Satz des ersten Absatzes des §3 nicht zitiert, wodurch ein falscher Eindruck entsteht. Dort wird die Bedingung dafür angegeben, dass die genannten Personengruppen von der Beförderung ausgeschlossen sind — nämlich wenn sie „eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.“ Und auf die Einschätzung, ob das der Fall ist, bezieht sich Absatz (3).
@sascha Du hast den ersten Satz des ersten Absatzes des §3 nicht zitiert, wodurch ein falscher Eindruck entsteht. Dort wird die Bedingung dafür angegeben, dass die genannten Personengruppen von der Beförderung ausgeschlossen sind — nämlich wenn sie „eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.“ Und auf die Einschätzung, ob das der Fall ist, bezieht sich Absatz (3).