this post was submitted on 23 Feb 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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[–] Sibbo@sopuli.xyz 2 points 8 months ago (1 children)

Am Anfang des Gesetzes steht eine lange ausführliche Begriffsbestimmung. Eventuell beantworten die deine Frage

[–] Xakuterie@dormi.zone 3 points 8 months ago (1 children)

Uff danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.

Alles andere ist Cannabis:

Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe

der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt

heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.

[–] Sibbo@sopuli.xyz 1 points 8 months ago

Cool!

Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(