Recht soll nicht gebrochen werden? Dann vielleicht mal schauen, ob das nicht schon passiert, wenn anscheinend an den Grenzen eh schon abgewiesen wird.
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ernsthafte Frage: Ich habe das so verstanden, dass die Genfer Flüchtlingskonvention erst gilt, wenn die Person im Land ist. Bis dahin gilt normal das Schengen-Abkommen mit Deutschlands Länderwall.
Stimmt das nicht oder über sehe ich was?
Btw. ich bin dafür, den Quatsch zu lassen; Deutschland hat wichtigere Probleme und die Probleme der Flüchtenden teilweise mit verursacht.
Sofern keine Mauer genau auf den Grenzstreifen gebaut ist, und der Grenzer am Tor die Person sicherheitshalber auf Abstand hält, dürfte das mit "im Land" verhindern ziemlich schwierig werden. Das fängt ja schon damit an, dass die Grenzwächter nicht auf der Seite des anderen Landes operieren dürfen.
Ah, also richtig als praktische Umsetzungsfrage. Verstehe.
wat will der? grenzkontrollen?
wurd der mit spiritus gestillt?