Sicher eine unpopuläre Meinung in dieser Community, aber ich hadere sehr damit, solche Fälle als Mord zu sehen. Juristisch gibt es ziemlich hohe Hürden, dass aus einer Tötung ein Mord wird. Selbst wenn ein Mensch aktiv und absichtlich den Tod eines anderen herbeigeführt oder in Kauf nimmt, ist es häufig "nur" Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Todschlag, Raub mit Todesfolge etc.
Auf öffentlichen Straßen ein Autorennen zu fahren, ist ein schlimmes Verbrechen, keine Frage, aber das sind die oben genannten Straftatbestände auch.
Wenn jemand im Streit mit seinem Nachbarn ins Auto steigt und diesen im Affekt absichtlich überfährt, ist das in Deutschland in aller Regel kein Mord.
Wenn jemand aber (absolut leichtsinnig!) ein Autorennen fährt und dabei ungeplant jemanden überfährt, ist das zwar immer noch schlimm aber aus meiner Sicht nicht schlimmer, sodass hier von einem Mord gesprochen werden sollte. Hier wird zwar der Tod in Kauf genommen, aber man ist ja nicht ins Auto gestiegen, mit dem Vorsatz jetzt zwei Kinder zu überfahren.
Der § 212 StGB besagt, dass die Tötung eines Menschen ohne entsprechende Mordmerkmale als Totschlag anzusehen ist. Hierbei gilt jedoch, dass der Täter zwingend mit Vorsatz die Tat begangen haben muss. Fehlt der Vorsatz, so kommt der § 212 StGB nicht zur Anwendung.