Aktuell würde ich dir hinsichtlich dieser "hohen Hürden" Recht geben, aber ich verstehe es so, dass sich die Ängste vor allem auf eine faschistische(re) Regierung, zum Beispiel unter AfD-Beteiligung, beziehen. Ob in so einem Fall wirklich DSGVO oder Ungehorsam einzelner Personen in der Verwaltung Minderheiten vor Verfolgung schützen können, bin ich mir nicht so sicher. Mit DOGE in den USA hat man ja kürzlich wieder gesehen, wie schnell über alle Bestimmungen hinweg ein Söldnertrupp der Regierung alle Strukturen aufbrechen, Regeln umgehen, Daten beschaffen und manipulieren kann.
Und rein technisch stelle ich es mir nicht so komplex vor eine Liste von Bürgern zu generieren, wo...
GESCHLECHT_GEBURT <> GESCHLECHT_IST.
Oder
COUNT( DISTICT GESCHLECHT ) > 1
[...]
Solange irgendwo in den Unterlagen eine Verknüpfung zwischen der Person vor und nach der Änderung existiert, dürfte es verhältnismäßig leicht sein, diese Daten auszuwerten. Und so eine Verknüpfung muss aus meiner Sicht eigentlich da sein. Man startet ja nicht als völlig neuer Mensch. Vorstrafen, alte Steuerdaten, Familienregister (Scheidung, Kinder, Erbschaften...), Grundbücher. Das alles muss ja weiterhin dem neuen Namen und Geschlecht zugeordnet werden können, auch wenn es aus der Zeit "davor" liegt.
Es sind eben primär rechtliche Hürden. Und die sind leider nur solange wirksam, wie dieses Recht auch durchgesetzt wird.
Ich bin ja wie gesagt auch dagegen, solche Listen anzulegen. Ich würde meinen Kommentar eher als Mahnung sehen, sich nicht in falscher Sicherheit zu wähnen, wenn es solche Listen nicht gibt. Wenn wirklich mal eine Regierung an die Macht kommt, die es (noch mehr) auf Transmenschen abgesehen hat, dann ist wahrscheinlich auch die aktuelle Dokumentation ausreichend, wenn man es denn offiziell hat eintragen lassen. Ich will auch keine Panik verbreiten o.ä., nur glaube ich, dass die (Nicht-)Existenz dieser Listen im hoffentlich nie eintretenden Fall keinen großen Unterschied machen würde.