this post was submitted on 17 Apr 2025
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Arbeitsleben
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Nur noch einmal zur Erinnerung, weil diese tolle Karotte aus dem Koalitionsvertrag auch in diesem Text wieder baumelt:
Dazu müssen zum einen die Überstunden korrekt erfasst werden. Zum anderen braucht es vereinbarte Überstundenzuschläge in Arbeits- oder Tarifvertrag. Hat nicht jeder. Und dann sind auch nur die Zuschläge, üblicherweise 10-50% des Stundenlohns, steuerfrei. Steuerfrei, nicht sozialabgabenfrei.