Nur noch einmal zur Erinnerung, weil diese tolle Karotte aus dem Koalitionsvertrag auch in diesem Text wieder baumelt:
Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit (...) steuerfrei gestellt.
Dazu müssen zum einen die Überstunden korrekt erfasst werden. Zum anderen braucht es vereinbarte Überstundenzuschläge in Arbeits- oder Tarifvertrag. Hat nicht jeder. Und dann sind auch nur die Zuschläge, üblicherweise 10-50% des Stundenlohns, steuerfrei. Steuerfrei, nicht sozialabgabenfrei.