this post was submitted on 12 Jul 2025
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Bin doch sehr überrascht so einen Text auf so einer Seite zu sehen. Die Kommentare darunter verwundern mich wiederum nicht.
Das dortige andauernd vorgebrachte "Geld darf doch nicht doppelt besteuert werden, da wurden ja schon Kapital-/Grund-/Unternehmenssteuern für bezahlt, also sollte Erbschaft keine Steuer haben" ist ja auch so ein Ringschluss...
Überlegen wir mal:
Ich bin Arbeitnehmer, ich bekomme Gehalt und zahle darauf Einkommenssteuer. Mit meinem Geld steige ich nun in mein Auto - KFZ-Steuer kann entfallen, hab ja schon Einkommenssteuer gezahlt. Fahre zur Tankstelle um einmal voll zu tanken. Auf das Benzin zahle ich nun erst Mineralölsteuer und nochmal Mehrwertsteuer (die übriges auch für den Betrag der Mineralölsteuer gilt). Kann auch beides entfallen dank meiner Einkommenssteuer. Außerdem kaufe ich vielleicht eine Immobilie. Wozu dann Grunderwerbssteuer? Grundsteuer? Hab doch schon Einkommenssteuer bezahlt! Tabaksteuer, Alkoholsteuer, usw.? Alles sonst so beim Einkaufen kann auch weg - meine Einkommenssteuerbwar ja schon.
Lustiger wird es, wenn man das noch mehr ausweitet: Meine Mieteinnahmen der frisch gekauften Immobilie muss ich auch nicht versteuern, weil da schon wer Einkommenssteuer für gezahlt hat! Und die Firmen, deren Produkte ich so täglich kaufe? Keine Umsatzsteuer usw - alle Einnahmen wurden ja mal über die Einkommenssteuer bereits besteuert. Mein Vorteil in dem ganzen? Mein nächstes Gehalt. Das kommt von einer Firma, die nix versteuern muss, da alles Geld ja schon mal versteuert war. Also entfällt auch meine Einkommenssteuer.
Das kann ich in alle Richtungen ausweiten oder andere Beispiele für machen, aber am Ende komme ich dann doch wieder bei genau der Steuer raus, die die Steuerfreiheit ausgelöst hat und die ist nun entweder Paradox, oder entfällt einfach...
Besonders Paradox ist auch, dass die Doppelbesteuerung auf die Erben nicht zutrifft. Diese haben zuvor selbst überhaupt nichts an dem geerbeten Vermögen besteuert, sondern bekommen es so wie anderes zu versteuerndes Einkommen.