Ich glaube eher nicht, jedenfalls nicht ganz. Im Strafgesetzbuch der DDR werden die Mordmerkmale, mit denen der Richter argumentierte, nicht so angewendet. Dort gab es Mord auch ohne Heimtücke. Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.
Vielleicht kommt das von §2 (3) StGB und da wurde die bundesdeutsche Morddefinition mit der DDR Strafe (die für Mord mind. 10 Jahre beträgt) vermischt oder es ist irgendeine Regelung aus dem Einigungsvertrag, die ich nicht kenne.
Mein aufrichtiges Beileid an die 3 Betroffenen.