das Erfolg nicht diskreditiert, sondern sagt: Daran nehmen wir uns ein Beispiel«.
Das können wir sehr gerne machen! Es sollte dann nur Erfolg von tatsächlich demjenigen sein und nicht der seiner Eltern/Vorfahren. Das (gesellschaftliche) Problem ist nicht, wenn jemand die Früchte seiner Arbeit erntet, sondern wenn jemand nur vom Bestand der Vorfahren lebt, aber selbst keine Leistung bringt.
Das stimmt. Weil es aber neulich schon eine ähnliche Diskussion gab, lege mir folgenden Hinweis bitte nicht böswillig aus, der mich damals selber ziemlich überrascht hat:
In der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte wird genaugenommen gar kein tatsächliches "Recht auf Asyl" iSv "Recht, Asyl zu bekommen" eingeräumt, sondern nur das etwas merkwürdige "Recht, das gewährte Asyl zu genießen". Bei der ursprünglich angedachten "harten" Formulierung, tatsächlich ein "Recht auf Asyl" einzuräumen, haben die Staaten nicht mitgemacht. Außerdem haben sie sich die Hintertür eingebaut, dass dieses Recht aufgrund von Verbrechen aberkannt werden kann.
In Deutschland geht das Grundgesetz einerseits weiter und räumt politisch Verfolgten tatsächlich "hart" Asylrecht ein. Andererseits räumen wir uns mit Absatz 2 quasi den Ultimativ-Joker ein, der es uns technisch ermöglichen würde, nahezu jeden abzuweisen. Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist. Also alle Länder, die uns umgeben. Lediglich die Einreise per Flugzeug oder Schiff würde da nicht drunterfallen und das macht allenfalls ein verschwindend geringer Teil.
Die Argumentation mit dem Recht ist also bei weitem nicht so wasserdicht, wie man vielleicht denkt. Der rechtliche Rahmen würde im Zweifel eine noch viel restriktivere Auslegung hergeben, wenn es eine entsprechende Regierung gerne so haben möchte. Das finde ich ganz gut im Hinterkopf zu behalten.